Erklärvideo der B.A.G.

Selbsthilfe – Was ist das und warum brauchen wir Sie?

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Patienteninteressen im Blick

Die Rolle der DDF als Bundesverband und in der Patientenvertretung

Als Bundesverband und Patientenvertretung hat die DDF über ihre Mitgliedschaft in der BAG-Selbsthilfe Zugang zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), siehe Eräuterung in der folgenden Liste. Ein Landesverband hat diese Teilnahme-Möglichkeit nicht. Jedoch sind über die DDF-Organisation Patientenexpert*innen aus fünf unterschiedlichen DDF-Mitgliedsorganisationen in den diabetesbezogenen Ausschüssen vertreten oder setzen sich bei der Beantwortung von Anfragen für die Patientensicht ein.

Neben der Teilnahme an Fachveranstaltungen und Diabetes-Expertenrunden, zählt auch die Mitwirkung des DDF-Vorstands in diabetesbezogenen Fachbeiräten, wie denen des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), zu den übergeordneten Aufgaben. Hinzu kommen projektbezogene Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Auch an der Weiterentwicklung der „Nationalen Versorgungsleitlinien Diabetes“ hat die DDF über ein Vorstandsmitglied mitgewirkt.

GESUNDHEITSPOLITISCHE PATIENTENVERTRETUNG

Mittlerweile werden viele gesundheitspolitischen Forderungen der Diabetes – Selbsthilfe gemeinsam – und unter aktiver Mitgestaltung der DDF – unter dem Dach der Diabetes Allianz an die Politik adressiert. Doch nach wie vor bilden die persönliche Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Teilen der Bundesregierung und den Abgeordneten im Gesundheitsausschuss einen Schwerpunkt der gesundheitspolitischen Arbeit im Vorstand.

Die föderale Struktur in Deutschland birgt Besonderheiten, die es bei der Interessenvertretung zu beachten gilt. Denn nicht alle Zuständigkeiten sind auf der Bundesebene verankert, Gesundheitswesen und Bildungswesen sind Ländersache.

Ausschüsse, Organisationen, Verbände

B.A.G. Selbsthilfe

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.


Themenschwerpunkte und Arbeitsbereiche

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Bei ihrer Gründung 1967 wurden ihr folgende Aufgaben übertragen:

  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für den Inhalt und die Methoden einer praktischen Gesundheitserziehung,
  • die Aus- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
  • die Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet,
  • die Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Die Informationsangebote der BZgA über gesundheitliche Risiken, über Möglichkeiten zu einer gesunden Lebensführung sowie über die präventiven Angebote des Gesundheitssystems sollen den Bürgerinnen und Bürgern helfen, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen.

Massenmediale Angebote der BZgA machen auf gesundheitsrelevante Themen und Probleme aufmerksam und vermitteln grundlegende Informationen darüber, personalkommunikative Aktivitäten zielen vor allem ab auf eine vertiefende Auseinandersetzung mit diesen Themen.

Die Vermittlung und Stärkung von Kommunikations- und Handlungskompetenzen als Voraussetzung für die Fähigkeit, den Lebensalltag zu gestalten, Problemsituationen zu meistern und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu entwickeln, ist ein wichtiger Ansatzpunkt der Präventionsarbeit der BZgA.


Aufgaben und Werte des paritätischen Gesamtverbandes

Der Paritätische ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD. Er ist Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder. Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er bei zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit.

Diabetiker Allianz

Für Menschen mit Diabetes mit einer Stimme sprechen, gemeinsame als Betroffene und Experten Projekte anschieben, über Diabetes aufklären und Betroffene unterstützen, das ist das Ziel der „Diabetiker-Allianz“ (DA), einer Arbeitsgemeinschaft der Diabetes-Selbsthilfe, in der die vier großen SELBSTHILFEVERBÄNDE Deutschlands eng zusammenarbeiten.
Mitglieder der DA sind:
Deutsche Diabetes Föderation (DDF)
Deutscher Diabetiker Bund (DDB)
Diabetiker Bund Bayern (DBB)
Deutsche Diabetes-Hilfe (DDH)


DER GEMEINSAME BUNDESAUSSCHUSS (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Der G-BA legt über den Leistungskatalog fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erstattet werden. Außerdem beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Die Benennung der themenbezogenen Patientenvertreter erfolgt für eines oder mehrere Beschluss- oder Arbeitsgremien des G-BA und kann ausschließlich von Bundesorganisationen über die BAG-Selbsthilfe erfolgen. Insgesamt nehmen zirka 220 Patientenvertreter dieses Ehrenamt wahr. Ein Stimmrecht haben sie allerdings bislang noch nicht.

Die DDF ist mit fünf Patientenvertreter*innen präsent. Die Arbeitsgebiete erstrecken sich über alle diabetesbezogenen Themen und solche, die den Diabetes indirekt betreffen. Auch im Innovationsfond ist die DDF vertreten.


Das Robert Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.