Digitalisierung im Gesundheitswesen – DJ 11/222

Patienten und Behandler vernetzen!

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein schneller Überblick zur Krankengeschichte, auf vorhandene Laborwerte oder Diagnosen von Fachärzten zurückgreifen, Doppeluntersuchungen vermeiden, Zeit, Wege und Kosten sparen. In einer vernetzten, digitalen Gesundheitsversorgung kann künftig mehr Behandlungszeit für die Patientinnen und Patienten verbleiben.

In diesem Text werden die wichtigsten Begriffe für Patienten erklärt.

Die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) ist für die technische Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich. Sie selbst bezeichnet diese Aufgabe als das größte IT-Projekt in Europa. Es sei eine Gemeinschaftsaufgabe, die über die reine IT hinausgehe. Der Schlüssel für das Gelingen: Alle Akteure einbeziehen! Dies sollte auch unter maßgeblicher Beteiligung der Patientenvertretung geschehen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Gesetzlich und privat Versicherte können bei ihrer Krankenkasse die elektronische Patientenakte beantragen. Diese wird als App auf dem Smartphone, Tablett oder Computer installiert. Die Schritte zur Registrierung und Einrichtung der ePA unterscheiden sich bei den jeweiligen Krankenkassen.

Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen sind bereits überwiegend mit den technischen Geräten ausgestattet, zurzeit erfolgt eine Aktualisierung von Soft- oder Hardware.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht den Versicherten, ihre persönlichen Daten und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Zahnbonusheft, Medikationsplan, Kinder-Untersuchungsheft, Mutter- und Impfpass an einem Ort zu bündeln. Grundsätzlich können weitere gesundheitsbezogene Daten der versicherten Person in der ePA hinterlegt werden. Patientinnen und Patienten können außerdem ihre Daten pseudonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung stellen.

Wichtig ist die Souveränität der Patienten über ihre Daten: Die Versicherten allein kontrollieren und entscheiden eigenverantwortlich, welche Dokumente und Daten sie wem zur Einsicht oder Verwendung freigeben. Das Recht hierzu müssen sie explizit erteilen, insbesondere an weitere Behandler. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Die Krankenkassen haben laut Verbraucherzentrale keinen Zugriff.

Wer kein Smartphone, Tablett oder Computer besitzt, kann alternativ mit seiner elektronischen Gesundheitskarte und PIN die gewünschten Dokumente in einer Arztpraxis auf einen ePA-Speicherort hochladen lassen und freigeben. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Vertretungsperson zu benennen, die die ePA verwaltet.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte, ist die elektronische Gesundheitskarte verpflichtend für die Versicherten. Auf ihr werden die persönlichen Daten der versicherten Person sowie Angaben zur Krankenversicherung gespeichert. Der Medikationsplan und die Notfalldaten für Rettungssanitäter können auf der eGK vermerkt werden. Für Diabetesbetroffene kann dies eine wichtige Funktion sein: Ist ein Patient, eine Patientin im Notfall nicht mehr ansprechbar wird mit den Notfalldaten wertvolle Zeit gewonnen. Informationen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden hier ebenfalls Platz.

Es ist die freiwillige Entscheidung der Versicherten, einen Notfalldatensatz auf der eGK anzulegen. Jedoch wird vor allem älteren Menschen mit Vorerkrankungen empfohlen, ihre Notfalldaten beim Hausarzt in der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen zu lassen. Sprechen Sie Ihren Arzt/Ärztin an!

Elektronisches Rezept

Anfang September startete die schrittweise Einführung des E-Rezeptes. Bis zum Frühjahr 2023 soll die digitale Variante mit den Rezept-Codes die rosa-farbigen Rezepte verpflichtend ersetzen. Anstelle der handgeschriebenen Unterschrift trägt das E-Rezept eine digitale Unterzeichnung.

Wie können die Versicherten künftig das E-Rezept einlösen?

  1. Arzt oder Ärztin verschreibt das Rezept und speichert es in der Telematikinfrastruktur (TI).
  2. In der Apotheke stecken die Versicherten ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal.
  3. Die offenen Rezepte werden aus dem System (der TI) abgerufen und die Medikamente ausgehändigt

Wichtig: Wer möchte, kann das Rezept in der Praxis weiterhin ausgedruckt mitnehmen und in der Apotheke die Rezept-Codes scannen lassen.

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe)

Ein elektronischer Arztbrief (eArztbrief) ist ein digitales Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten. Der eArztbrief wird digital unterzeichnet und über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) übermittelt. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für den Versand den elektronischen Heilberufsausweis, um damit qualifizierte elektronische Signaturen erstellen zu können. Dies soll garantieren, dass der eArztbrief von einer bestimmten Person versendet wurde und nach der Unterschrift nicht mehr verändert wurde.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI ist die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen, die Arztpraxen, Kliniken, Apotheken, Patientinnen und Patienten miteinander verbindet. Sie sollen über die TI sicher miteinander kommunizieren und Gesundheitsdaten standardisiert und strukturiert austauschen. Die ePA und eArztbriefe vernetzen die Menschen miteinander und vereinfachen die Kommunikation.

Transparenz zum Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen liefert eine Übersichtstafel (TI-Dashboard) mit tagesaktuellen Zahlen in der Nutzung.

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

Gematik GmbH

Die Nationale Agentur für Digitale Medizin, kurz gematik, ist für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich. Sie soll eine technische Infrastruktur für das Gesundheitswesen aufbauen, betreiben und weiterentwickeln. Dabei sollen die Aspekte der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit und der Nutzerfreundlichkeit erfüllt werden.

Der Bundestag hat der gematik diesen Auftrag erteilt. Über Gesetze formuliert er konkrete Aufgaben und teilt Aufträge zu.

www.gematik.de

Die Grafik zeigt die Struktur der Anteilseigner, Quelle: Gematik

Quellen: www.gematik.de, www.kbv.de, www.verbraucherzentrale.de

Datenschutz und Datenhoheit müssen immer oberste Priorität besitzen!

Dr. Klaus-D. Warz, DDF-Vorstandsvorsitzender:

Die Versicherten müssen jederzeit die volle Entscheidungshoheit über ihre Daten behalten und selbst entscheiden, wer welche Daten oder Dokumente zur Einsicht bekommt, insbesondere aber gegenüber von Versicherungen, Industrie und Arbeitgebern.

Die Sicherheit der Daten muss bei der Erfassung, Übertragung, Verarbeitung und beim Zugriff als oberste Priorität stehen. Hierzu wäre es wünschenswert, wenn die persönlichen Daten von den Gesundheitsdaten des Betroffenen in logisch und physikalisch getrennten Datencontainer und ein entsprechendes Rollensystem für den Zugriff implementiert ist. Darüber hinaus müssen die Daten nach dem aktuellen Stand der Technik bestmöglich verschlüsselt sein.

Bei Datenanalysen für Forschungszwecke dürfen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein, d.h. es werden nur anonymisierte Gesundheitsdaten mit Forschungsinstitutionen ausgetauscht.

Quellenangaben

Text: Elke Spaeth, gematik, kbv, verbraucherzentrale
Bilder: gematik, Klaus Dieter Warz